Verpassen Sie keine Neuigkeiten!

Newsletterabbildung BBV DomkeLesen Sie aktuelle Nachrichten und Tests aus der Welt der Postbearbeitung und des Bürobedarfs - kostenlos und ohne Risiko. Mit der Anmeldung gehen sie keinerlei Verpflichtungen ein und bleiben trotzdem auf dem neusten Stand. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Den Newsletter können Sie jederzeit einfach wieder abbestellen. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten erfahren Sie unter unseren Datenschutzbestimmungen.

 Darüber hinaus steht Ihnen an dieser Stelle ein Archiv unserer bisherigen Newsletter zur Verfügung. Sollten Sie weitere Fragen zu Themen und Angeboten des Newsletters haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unter newsletter@bbv-shop.de zur Verfügung.

Ihr BBV-Domke Shop Team

 

Anrede:
Vorname:
Nachname:
Firma:
E-Mail*:
  

Aktuelles TOP Thema


Portogeld

Umsatzsteuer auf Porto: was sich ändert – und was nicht

In den vergangenen Monaten haben wir für Sie die politische Diskussion um die Neuregelung der Umsatzsteuer auf Porto und Postdienstleistungen verfolgt. Nach zähem Ringen haben Bundestag und Bundesrat entschieden, dass ein Teil der Postdienstleistungen in Zukunft umsatzsteuerpflichtig wird. Für die meisten Privat- und Geschäftskunden der Deutschen Post ändert sich aber nichts, und auch beim Porto bleibt so gut wie alles beim Alten.

So bleiben der Standardbrief, der Kompaktbrief, der Großbrief, der Maxibrief, der Infobrief, die Postkarte und das Einschreiben sowie Streifbandzeitungen und Pakete bis zu einem Gewicht von 10 Kilo umsatzsteuerfrei.

Einige Produkte aber unterliegen ab dem 1. Juli 2010 der Umsatzsteuerpflicht, so zum Beispiel die Infopost, die Nachnahme-Sendung, das Postvertriebsstück und Pressesendungen sowie Pakete mit einem Gewicht von mehr als 10 Kilo. Wobei bei den Paketsendungen die Produkte und Services für DHL-Vertragskunden von diesen gesetzlichen Änderungen nicht betroffen sind. Sie unterliegen weiterhin für alle Gewichtsklassen der Umsatzsteuerpflicht.

Von den Änderungen gänzlich unberührt bleiben alle Sendungen an Ziele außerhalb der Europäischen Union – unabhängig vom gewählten Produkt.

Was heißt das für das Frankieren zum Beispiel mit Ihrer Frankiermaschine? Ganz einfach: Es ändert sich nichts. Sie können Ihre Briefsendungen weiterhin wie gewohnt frankieren, auch hat die Wahl der Frankierung (Briefmarke, Frankiermaschine etc.) keinen Einfluss auf die Umsatzsteuerpflicht. Haben Sie dennoch Fragen zu möglichen Folgen der Neuregelung für Ihre Frankiermaschine, können Sie uns gern anschreiben. Unsere kostenlose Newsletter-Hotline unter newsletter@bbv-shop.de ist gerne für Sie da.

Weitere Informationen zur Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht finden Sie außerdem im Internet unter:
www.deutschepost.de/umsatzsteuer.

 

Ihr BBV-Domke Shop Team


Download bisheriger Ausgaben


 

 

 

 



Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd Google Bookmarks Linkarena Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yahoo! Bookmarks Yigg